Wandelemente

Es sind profilierte Wandelemente für Wohnhäuser aus einem zusammengeleimten Holz oder aus Vollholz. Wandelemente werden aus 2-4 Lamellen zusammengeleimt, deren Dicke je nach den erforderlichen Ausmaßen gewählt werden. Die Ausmaße der Wandelemente können bis zu 240 x 240 mm betragen.

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Holzarten:  Fichte, Kiefer, Lärche

Holzfeuchte: 12% +/-2%.

Festigkeitsklassen: GL24, GL28, GL32

Breite: 80…240 mm

Höhe: 100…240 mm

Länge: bis zu 18 m.

Zusammengestellt gemäß den Empfehlungen des Testlabors für Brettschichtholz der Studiengemeinschaft Holzheimbau e.V.  

 

Sonderanforderungen oder Sonderkriterien (sonstige unten nicht angegebene Anforderungen) sind in einzelnen Fällen ein Vereinbarungsgegenstand zwischen dem Lieferanten und dem Käufer, d.h. sie sind in den Lieferungsbedingungen und Beschreibungen der Produkte separat einzutragen.

 

Kriterien

Industrielle Qualität

Standardqualität    

Extraqualität

 

1

Gesunde ausgewachsene Äste 

 

Zulässig

Zulässig

Zulässig

2

Abgefallene und nicht ausgewachsene Äste mit Resten von Rinde

Bis ≤ Ø 30 mm  zulässig,

ab > Ø 30 mm  

werden Verbesserungen vorgenommen

Bis ≤ Ø 20 mm  zulässig,

ab > Ø 20 mm  werden Verbesserungen vorgenommen

Es werden  Verbesserungen vorgenommen.

Bis Ø 5 mm Durchmesser – wird nicht verbessert.

3

Baumharzansammlungen  

Zustand bei Lieferung

Zulässig

Bis zu 5 mm breite Baumharzansammlungen sind zulässig

Bis zu 3 mm breite Baumharzansammlungen sind zulässig

4

Mängelbeseitigung mit einem „Schiffchen“ oder künstlichen Korken

Nicht notwendig

Zulässig

Zulässig

5

Äste und Risse werden verspachtelt

Die Menge der vorgenommenen Verbesserungen ist unbegrenzt

Nicht notwendig

Zulässig  

wird mit dem Auftraggeber abgestimmt

Zulässig  

wird mit dem Auftraggeber abgestimmt

6

Schaden durch Schädlinge, Baumwürme  

 

Zulässig sind bis zu 2mm breite Kanäle

Zulässig sind bis zu 2mm große Löcher

Unzulässig

7

Der Baum-Kern

Zulässig

Zulässig

Der Baum-Kern ist in den sichtbaren äußeren Lamellen unzulässig

8

Risse durchs Trocknen  Zustand bei Lieferung

Keine Einschränkungen

Bis zu 2 mm breit.

Bis zu 1 mm breit.

 

9

Veränderte Farbe (wird bläulich), auch rote und braune Striche  

Zustand bei Lieferung

Keine Einschränkungen

Bis zu 10% der gesamten sichtbaren Oberfläche des Holzstücks

Unzulässig

10

Schimmel

Zustand bei Lieferung

Unzulässig

Unzulässig

Unzulässig

11

Verschiedene Verunreinigungen

Zustand bei Lieferung

Unzulässig

Unzulässig

Unzulässig

12

Der Abstand zwischen den Keilverzinkungen

Keine Einschränkungen

Keine Einschränkungen

An den sichtbaren äußeren Lamellen soll der Abstand zwischen den Keilverzinkungen mind. 0,7 m betragen.

13

Oberfläche

Zulässig sind nicht gehobelte Stellen bis zu 5% der Oberfläche, nicht > 3mm tief

Gehobelt und ohne Kanten. Zulässig sind Hobelwellen, bis zu 1 mm tief.

Gehobelt und ohne Kanten. Zulässig sind Hobelwellen, bis zu 0,5 mm tief. Wenn extra vereinbart, können auch Oberflächen geschliffen werden.

14 

Eingewachsene Rinde

Zulässig

Bis zu 10 mm breit, bis zu  60 mm lang

Unzulässig

15

Ausgerissene Stellen

Zulässig

Bis zu 2 mm tief, Durchmesser 15 mm

Unzulässig

 

HINWEISE:

1. Die Tiefe der Risse darf unabhängig von der Qualitätskategorie der Bauteiloberfläche höchstens 1/6 der Bauteilbreite betragen, bei unsystematischer Querbelastung, und höchstens 1/8 der Bauteilbreite, bei systematischer Querbelastung  

2.Wenn im Bestellungsauftrag keine Vereinbarung über die Qualitätskategorie der Oberfläche enthalten ist, dann werden die Produkte normalerweise mit der standardmäßigen Oberflächenqualität geliefert.

 

Geleimtes Schichtholz ist im Vergleich zum nicht geleimten Vollholz ein rissresistenteres Holzprodukt. Durch die Veränderungen der Klima- und Umgebungsbedingungen entstandene  Risse auf der Holzoberfläche sind unvermeidbar. Sie werden nicht als Risse betrachtet, sie sind zulässig und wirken sich keineswegs auf die Festigkeit des geleimten Teils aus.